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Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Einwilligung oder Nichteinwilligung für eine noch nicht unmittelbar bevorstehende medizinische Maßnahme in einer bestimmten Krankheitssituation, in der der Patient unfähig ist, seinen Willen selbst zu erklären. Damit Ihr Wille zur Geltung gebracht werden kann, wird die Kombination mit einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht empfohlen.
Kostenlose Beratung erhalten sie beim Hospizverein.
Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie entsprechend dem Umfang der Vollmacht, für sich Entscheidungsbefugnisse für den Fall, dass Sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Der Bevollmächtigte kann mit der Vollmacht immer und sofort handeln und entscheiden. Die Vorsorgevollmacht umfasst die Gesundheitsfürsorge, Fürsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit, die Aufenthaltsbestimmung und die Vermögensvorsorge. Sie muss schriftlich verfasst werden.
Die Vorsorge-und Betreuungsvollmacht verhindert, dass Ihnen völlig fremde Menschen als Betreuer zur Seite gestellt werden.
Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter